Höhere Geldstrafen beim ungenehmigten Abriss von Baudenkmälern soll erheblich ausgeweitet werden
Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
Denkmäler und Bodendenkmäler erzählen Geschichte und Geschichten unserer Dörfer und Städte mit regionalen Bautypologien. Jedoch kommt es aus Profitstreben zu nicht genehmigten Abrissen, insbesondere um danach diese Grundstücke mit erhöhter Bebauung zu versehen und damit enorme Wertsteigerungen abzuschöpfen. Bisher sieht das Bayerische Denkmalschutzgesetz Geldbußen von bis zu 250 000 Euro vor; nun soll der Bußgeldrahmen so angepasst werden, dass die Höhe der zu erwartenden Geldbuße auch angesichts zu erzielender Gewinne wieder Abschreckungswirkung entfaltet. Dies soll mit einer Erhöhung auf bis zu 5 Millionen Euro im Einzelfall erreicht werden.