Hybridsitzungen für Bayerns Kommunalparlamente ermöglichen
Änderung der Kommunalgesetze
Der Kommunalausschuss hat sich diese Woche in einer Sondersitzung bereits mit unserem Gesetzentwurf befasst, der es Bayerns Kommunalparlamenten künftig ermöglichen soll, sog. Hybridsitzungen abzuhalten: In den Sitzungen der kommunalen Gremien sollen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer künftig mit Stimmrecht virtuell zuschalten können. So können die kommunalen Gremien auch in der Corona-Krise rechtssicher in reduzierter Präsenz tagen. Hierzu sollen per Gesetz die Gemeindeordnung und weitere Kommunalgesetze entsprechend geändert werden.