Keine Bettensteuer in Bayerns Tourismusorten
CSU-Fraktion schafft Klarheit für Kommunen
Rechtssicherheit für Bayerns Kommunen und keine zusätzlichen Belastungen für Tourismusbetriebe – dafür setzte sich die CSU-Fraktion diese Woche im Plenum mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes ein. Konkret wird damit künftig die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen durch Bayerns Kommunen verhindert. Hintergrund ist die von der Stadt München geplante Bettensteuer, die der Stadtrat in dieser Woche mehrheitlich beschlossen hat. Aktuell ist das gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts möglich, wenn keine Landes- oder Bundesgesetze dies untersagen. Hier schafft Bayern nun auf Initiative der CSU-Fraktion die entsprechende Regelung.
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