Keine voreilige Verschärfung der Düngeverordnung
„Die neuen Regelungen zur Düngung sind erst seit Juni 2017 in Kraft und werden von den bäuerlichen Familienbetrieben in Bayern mit viel Engagement umgesetzt“, betont Martin Schöffel, der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag. Eine weitere Verschärfung von Düngegesetz, Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung zum jetzigen Zeitpunkt wäre voreilig und würde die Landwirtschaft im Freistaat schwer belasten.