Mehr Aktionsspielraum bei Kindeswohlgefährdung
CSU-Fraktion ermöglicht per Gesetzesänderung Ärzteaustausch
Interkollegialer Ärzteaustausch, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist — das wird künftig durch eine von der CSU-Fraktion initiierte Gesetzesänderung der Fraktionen möglich sein. Konkret soll dafür das Gesundheitsdienstgesetz (GDG) entsprechend geändert und ergänzt werden. Ärzte dürfen damit künftig bei ärztlichem Verdacht auf sexualisierte, physische oder psychische Gewalt gegen Minderjährige dies im Austausch mit Kollegen offenlegen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes gemeinsam abstimmen. Bisher war dieser Ärzteaustausch aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht unzulässig und laut Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Unberührt davon bleibt die Meldepflicht des Arztes gegenüber dem Jugendamt.
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