Mineralische Bauabfälle und Aushub
Bayern setzt Öffnungsklausel im Bundesrat durch
Bayerischer Verfüll-Leitfaden hat weiterhin Bestand: Die Bemühungen der CSU-Fraktion für eine Länderöffnungsklausel in der Mantelverordnung des Bundes zur Bauschutt- und Bodenaushub-Verwertung waren erfolgreich. Damit wird ermöglicht, dass geeignete mineralische Abfälle in Bayern unter strengen Vorgaben weiterhin für die Verfüllung von Gruben und Brüchen verwendet werden können. Eine aus Sicht der Fraktion wichtige Entlastung für die bayerischen Kommunen, auf die nun keine zusätzlichen Entsorgungskosten zukommen. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass Gefahren für unsere Gewässer und Böden vermieden werden.
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