Organspende: CSU-Fraktion für geeignete Änderung des Transplantationsgesetzes

Aktuell warten in Deutsch­land rund 8.400 Men­schen auf ein Spenderor­gan, in Bay­ern sind es um die 1.200. Derzeit gilt in Deutsch­land die erweit­erte Zus­tim­mungslö­sung. Das bedeutet: Eine Organ- und Gewebe­spende ist grund­sät­zlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebe­spender zu Lebzeit­en etwa durch einen Organspendeausweis oder auch in der Patien­ten­ver­fü­gung selb­st eingewil­ligt hat oder, falls sein Wille nicht fest­stell­bar war, seine Ange­höri­gen zuges­timmt haben. Das seit März diesen Jahres einge­führte dig­i­tale Organspendereg­is­ter ken­nen laut ein­er INSA-Umfrage nur 38 Prozent der Deutschen und mehr als jed­er Zweite hat kein Inter­esse, seine Bere­itschaft an ein­er Organspende zu doku­men­tieren. Damit der ´Tod auf der Warteliste´ nicht mehr länger trau­rige Real­ität bleibt fordert die CSU-Frak­tion eine Änderung des Trans­plan­ta­tion­s­ge­set­zes, die endlich geeignet ist, die Trans­plan­ta­tion­szahlen zu steigern.

Dazu der CSU-Frak­tionsvor­sitzende Klaus Holetschek:

Ich habe mich schon als Gesund­heitsmin­is­ter klar posi­tion­iert: Bei ein­er erweit­erten Wider­spruch­slö­sung wäre Organspende dann der Nor­mal­fall und nicht mehr der Son­der­fall bei aus­drück­lich­er Zus­tim­mung. Unsere Bun­desratsini­tia­tive ebnet dazu den Weg. Wichtig ist, dass wir beglei­t­end weit­er mit Kam­pag­nen die Men­schen aufk­lären und informieren. Alle Bürg­erin­nen und Bürg­er sollen am besten selb­st eine Entschei­dung tre­f­fen, das nimmt dann auch viel Last von den Schul­tern der nahen Ange­höri­gen.

Der gesund­heit­spoli­tis­che Sprech­er der CSU-Frak­tion Bern­hard Sei­de­nath betont:

Durch eine Trans­plan­ta­tion kön­nen viele schw­erkranke Men­schen über­leben und sog­ar wieder ein Leben in weit­ge­hen­der Nor­mal­ität führen. Lei­der gibt es aber zu wenig Spenderor­gane. Der Tod auf der Warteliste ist deshalb trau­rige Real­ität. Selb­st befasse ich mich nun seit mehr als 27 Jahren mit der Frage, wie die Zahl der Spenderor­gane und die Bere­itschaft zur Organspende gesteigert wer­den kann. Wir haben dabei in den let­zten Jahrzehn­ten alles in den Blick genom­men: wir haben Trans­plan­ta­tions­beauf­tragte in den Kranken­häusern einge­führt, organ­isatorische Änderun­gen in den Kliniken vorgeschla­gen, um Hür­den für Orga­nent­nah­men abzubauen, wir treiben die Forschung an der Xeno­trans­plan­ta­tion eben­so voran wie die an „non-heart-beat­ing donors“. Bish­er hat dies den Tod auf der Warteliste aber lei­der nicht eindäm­men kön­nen. Fakt ist deshalb: In unserem Land ster­ben Men­schen, die nicht ster­ben müssten. Deshalb müssen wir ein­fach den näch­sten Schritt gehen: von der Erweit­erten Zus­tim­mungslö­sung zur Erweit­erten Wider­spruch­slö­sung. Bei Lichte bese­hen ist dies nur ein ganz klein­er Schritt, da die Trans­plan­ta­tions-Koor­di­na­toren die Gespräche mit den Ange­höri­gen genau­so wie bish­er führen. Der einzige Unter­schied ist eher ein psy­chol­o­gis­ch­er: bish­er dür­fen Organe nicht ent­nom­men wer­den, es sei denn, die Ange­höri­gen stim­men zu. Im Falle ein­er Erweit­erten Wider­spruch­slö­sung dür­fen Organe ent­nom­men wer­den, es sei denn, die Ange­höri­gen wider­sprechen. Die Entschei­dung, die getrof­fen wer­den muss, bleibt also exakt dieselbe. Nur die Herange­hensweise ist für die Organspende viel pos­i­tiv­er. Mit ein­er Erweit­erten Wider­spruch­slö­sung würde der Geset­zge­ber also doku­men­tieren, dass er Organspende für eine gute Sache hält, was in dieser emo­tionalen Aus­nahme­si­t­u­a­tion ein psy­chol­o­gisch wichtiger Hin­weis ist. Wir sind deshalb für eine solche Geset­zesän­derung. Unab­hängig davon bleibt es wichtig, sich schon zu Lebzeit­en Gedanken über seine Organspende­bere­itschaft zu machen, eine Entschei­dung zu tre­f­fen und diese auch zu doku­men­tieren – in einem Organspendeausweis oder auch im neuen dig­i­tal­en Organspende-Reg­is­ter. So wer­den die Ange­höri­gen in ein­er furcht­baren Sit­u­a­tion, die sich nie­mand wün­scht, ent­lastet. Unser Appell lautet deshalb: Machen Sie mit! Denn Organspende schenkt Leben – vielle­icht ein­mal Ihr eigenes!