Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – Änderungsanträge eingebracht
Mit dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) soll die Versorgung für Menschen in psychischen Notlagen in Bayern erheblich verbessert und die öffentlich-rechtliche Unterbringung neu geregelt werden. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat nun zentrale Änderungen zu diesem Gesetz auf den Weg gebracht. „Wir wollen gesetzliche Grundlagen schaffen, die die Hilfe für Menschen in psychischen Krisen in den Mittelpunkt stellen. Mit den Krisendiensten, ihren Leitstellen und mobilen Fachkräften in allen Regionen bieten wir Betroffenen frühzeitig qualifizierte Hilfe an. Damit tragen wir auch dazu bei, Unterbringungen möglichst zu vermeiden“, sagten Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion und Joachim Unterländer, Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses des Bayerischen Landtags.