Radwege für Bayern: Interessenskonflikte schneller lösen
Wir ermöglichen schnelleres Bauen
Auf Initiative der CSU-Fraktion hat der Landtag diese Woche im Plenum die Gesetzesänderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) beschlossen.
Kommunen erhalten damit künftig die Möglichkeit, Planfeststellungsverfahren unter anderem für alle Radwege, die nicht an Straßen verlaufen, durchführen zu lassen. Damit kann der Bau von Radwegen einfacher und rechtssicher realisiert werden.
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