Regelung der „drohenden Gefahr“ als kraftvolles Instrument der Polizei bestätigt: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit endgültig ausgeräumt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat diese Woche seine Entscheidung zur Regelung der „drohenden Gefahr“ im bayerischen Polizeirecht verkündet, die entsprechenden Befugnisse im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) als verfassungskonform beurteilt und die Klagen in der Sache zurückgewiesen. Eine Änderung des PAG ist damit nicht notwendig.
Für den parlamentarischen Geschäftsführer Michael Hofmann sind nun alle Zweifel am PAG endgültig ausgeräumt: „Endlich ist es höchstrichterlich bestätigt: Mit der Neuregelung der ‚drohenden Gefahr‘ hat Bayern im Jahr 2018 eine verfassungskonforme und rechtssichere Befugnisnorm geschaffen. Das PAG bleibt damit ein kraftvolles und notwendiges Instrument für unsere Polizistinnen und Polizisten. Es ist gut, dass unsere Polizei weiterhin schwere Straftaten verhindern und frühzeitig einschreiten kann, bevor etwas Schlimmes passiert.”
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