Regelung der „drohenden Gefahr“ als kraftvolles Instrument der Polizei bestätigt: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit endgültig ausgeräumt

Der Bay­erische Ver­fas­sungs­gericht­shof hat diese Woche seine Entschei­dung zur Regelung der „dro­hen­den Gefahr“ im bay­erischen Polizeirecht verkün­det, die entsprechen­den Befug­nisse im Bay­erischen Polizeiauf­gabenge­setz (PAG) als ver­fas­sungskon­form beurteilt und die Kla­gen in der Sache zurück­gewiesen. Eine Änderung des PAG ist damit nicht notwendig.

Für den par­la­men­tarischen Geschäfts­führer Michael Hof­mann sind nun alle Zweifel am PAG endgültig aus­geräumt: „Endlich ist es höch­strichter­lich bestätigt: Mit der Neuregelung der ‚dro­hen­den Gefahr‘ hat Bay­ern im Jahr 2018 eine ver­fas­sungskon­forme und rechtssichere Befug­nis­norm geschaf­fen. Das PAG bleibt damit ein kraftvolles und notwendi­ges Instru­ment für unsere Polizistin­nen und Polizis­ten. Es ist gut, dass unsere Polizei weit­er­hin schwere Straftat­en ver­hin­dern und frühzeit­ig ein­schre­it­en kann, bevor etwas Schlimmes passiert.”
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