Retterfreistellung: Freistaat erstattet Lohnkosten für ausgefallene Arbeit bei Fortbildungen
Wer ehrenamtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeitet, muss auch gut ausgebildet sein. In der Vergangenheit war es für die ehrenamtlichen Retter allerdings nicht immer leicht, sich während der Arbeitszeit für Fortbildungen freistellen zu lassen. Die in dieser Woche beschlossene Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes, die auf einen Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion zurückgeht, ist eine deutliche Verbesserung. Besucht ein Arbeitnehmer eine Fortbildung, die vom Innenministerium anerkannt wurde, erstattet der Freistaat künftig dem Arbeitgeber die Lohnkosten für die ausgefallene Arbeit. Dadurch werden Arbeitgeber nicht finanziell belastet, wenn sie ihre Mitarbeiter für notwendige Fortbildungen im Bereich des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes freistellen.