Seidenath: Bayern fördert die Feuerwehren — mit zentraler Beschaffung und massiver Aufstockung der Feuerwehrförderung
Bayern entlastet die Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen. „Eine Initiative der CSU-Landtagsfraktion sieht vor, dass die Kommunen künftig einen alternativen, zentralisierten Beschaffungsweg angeboten bekommen, um Kosten zu senken und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren“, erklärte Landtagsabgeordneter Bernhard Seidenath heute in Dachau.
Aktuell ermitteln und beschaffen die Kommunen den Bedarf an Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen eigenständig. Einzelne Fahrzeugtypen könnten z.B. zukünftig über das Innenministerium beschafft werden, wenn es sich um Normfahrzeuge handelt. „Ich gehe davon aus, dass ein zentraler Beschaffungsweg den Preis für ein normgerechtes Löschfahrzeug von aktuell rund 500.000 Euro auf etwa 400.000 Euro reduziert. Die Kommunen würden nicht nur finanziell, sondern auch personell entlastet, da der aufwendige Ausschreibungsprozess wegfällt und die Fahrzeuge in einer Sammelbestellung günstiger sind“, so Seidenath.
Noch im Jahr 2025 soll die Erprobung der neuen Beschaffungsstrategie starten.
Eine weitere Erleichterung für die Feuerwehren im Freistaat Bayern besteht darin, dass der Freistaat seine Feuerwehrförderung massiv aufgestockt hat. „Das Bayerische Innenministerium hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit einem jährlichen Volumen von mehr als 22 Millionen Euro für die bayerischen Feuerwehren geschnürt. Mit der neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie ist die Feuerwehrförderung nochmals deutlich erhöht worden“, teilte Seidenath mit. Die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie (FwZR) wurde um weitere drei Jahre bis 31. Dezember 2027 verlängert und in diesem Zusammenhang inhaltlich überarbeitet. Zu den Verbesserungen zählen unter anderem neue Fördertatbestände beim Feuerwehrhausneubau: “Künftig sind auch Förderungen für Generalsanierungen möglich und dies zu gleichen Förderfestbeträgen wie für einen Neubau. Dadurch wird ein deutlicher Anreiz gesetzt, Bestandsbauten weiter zu nutzen, ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet und insgesamt dazu beigetragen, dass weniger Flächen versiegelt werden.” Erstmals sei auch eine Förderung für geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern möglich — wichtig, um auch Frauen für den Feuerwehrdienst zu gewinnen.
Besonders kleinere Feuerwehren und der ländliche Raum finden nach Seidenaths Worten Unterstützung. Dazu werde der Festbetrag für den ersten und zweiten Stellplatz bei einem Neubau oder einer Generalsanierung eines Feuerwehrhauses von bisher jeweils 121.000 Euro auf 160.000 Euro angehoben. Von dieser deutlichen Anhebung um etwa ein Drittel profitierten gerade kleinere Gemeinden im ländlichen Raum, ebenso wie von dem Plus von 25 Prozent bei den Förderfestbeträgen für vier Standardfahrzeugtypen. Seidenath: „Auch für die besonders belasteten Feuerwehren mit einem Autobahnabschnitt oder einer mehrspurig ausgebauten Schnellstraße hat der Freistaat kräftig nachgelegt: Für sie werden die Festbeträge für die erforderlichen Spezial-Fahrzeuge um jeweils 25 Prozent erhöht.”
Schließlich werde künftig auch die Ausbildung in den Landkreisen stärker unterstützt. „Die Errichtung eines Übungshauses kann nun mit 250.000 Euro gefördert werden. Hierzu entwerfen die Staatlichen Feuerwehrschulen derzeit eine modulare Musterplanung, die die praktischen Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort verbessern wird“, gab Seidenath bekannt. Abschließend wies der Dachauer Stimmkreisabgeordnete darauf hin, dass das Bayerische Innenministerium bereits zum 1. Juni 2023 die Feuerwehrförderung deutlich aufgestockt hatte: die Festbeträge für die Feuerwehrhausförderung waren seinerzeit verdoppelt, die Festbeträge für die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen und ‑geräten um 30 Prozent erhöht worden.