Seidenath und Dr. Merk sprechen sich für Einführung der Widerspruchslösung aus: Organspendebereitschaft erhöhen – Organspenderegister schnellstmöglich einführen
„In Deutschland warten mindestens 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan, in Bayern sind es mindestens 1.500. Leider ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Januar bis März die Zahl der gespendeten Organe wieder zurückgegangen – bundesweit um 28%, in Bayern von 117 auf 89. Angesichts dieser dramatischen Zahlen brauchen wir die frühestmögliche Einführung des geplanten digitalen Organspende-Registers – und auf Bundesebene die erweiterte Widerspruchslösung“, erklärte Bernhard Seidenath, Vorsitzender des Arbeitskreises (AK) Gesundheit und Pflege der CSU-Landtagsfraktion, heute aus Anlass des „Tags der Organspende“ am kommenden Samstag, 4. Juni.
Dr. Beate Merk, die stellvertretende AK-Vorsitzende, untermauerte dies mit weiteren Zahlen: „In den ersten vier Monaten dieses Jahres hat bundesweit die Zahl der Organspender im Vergleich zum gleichen Zeitraum vor zwölf Jahren 2010 kontinuierlich um insgesamt 46,4 Prozent abgenommen. Die Zahl der gespendeten Organe ist im gleichen Zeitraum um 45,6 Prozent zurückgegangen. Das ist dramatisch! Ganz grob gesagt hat sich damit die Zahl der Organspender in den letzten zwölf Jahren halbiert – und das trotz aller Anstrengungen, die wir unternommen haben. Wir brauchen nun weitere wirksame Schritte!“
Seidenath und Dr. Merk fordern deshalb die Staatsregierung dazu auf, in ihrem Engagement, die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen, keinesfalls nachzulassen. Die Staatsregierung soll zudem auf Bundesebene auf eine frühestmögliche Einführung des geplanten digitalen Organspende-Registers hinwirken. „Vor allem brauchen wir aber eine weitere Änderung des Transplantationsgesetzes , die geeignet ist, die Transplantationszahlen zu steigern. Wir fordern in diesem Zusammenhang klar die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung“, erklärten Seidenath und Dr. Merk.
„Hinter jedem Menschen auf der Warteliste steht ein menschliches Schicksal und enormes Leid der jeweils betroffenen Familie. Der Tod auf der Warteliste ist ein Tod, der grundsätzlich vermieden werden kann, wenn es gelingt, die Zahl der Organspenden endlich spürbar zu steigern. Die geltende erweiterte Zustimmungslösung schafft dies nicht, wie die aktuellen Zahlen belegen. Die erweiterte Widerspruchslösung bleibt hier der Königsweg“, betonten die beiden Landtags-Abgeordneten.
Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sieht laut Seidenath und Dr. Merk auch ein digitales Organspende-Register vor. Medienberichten zufolge soll es nun frühestens Ende 2022 in Betrieb gehen. In dem Register sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärungen zur postmortalen Organspende digital hinterlegen können – ein Nein ebenso wie ein Ja, und auch Angaben, welche Organe man im Todesfall zu spenden bereit ist. Zudem sollen Ärztinnen und Ärzte in sogenannten Entnahmekrankenhäusern sehen können, ob eine Erklärung eines Verstorbenen hinterlegt ist. Dazu wird es zwei Portale geben: ein Portal für die Bürgerinnen und Bürger auf der einen sowie ein Abruf-Portal für diejenigen Klinikbeschäftigten, die zur Einsicht berechtigt sind, auf der anderen Seite. „Auch wenn aufgrund der Entlastung der durch die Corona-Pandemie hochbelasteten Entnahmekrankenhäuser die Verschiebung der Inbetriebnahme zum 1. März 2022 nachvollziehbar ist, handelt es sich bei dem Organspenderegister um einen wichtigen weiteren Baustein, mit der die Situation der Organspende in Deutschland verbessert werden kann. Aus diesem Grund muss eine schnellstmögliche Inbetriebnahme erfolgen“, forderten Seidenath und Dr. Merk.