Sicherung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Foto: DarkoStojanovic | @ pixabay

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CSU-Frak­tion fordert Ein­greifen des Bundesgesetzgebers
Nach dem Urteil des Bun­dessozial­gerichts (BSG), dass soge­nan­nte Poolärzte sozialver­sicherungspflichtig sind, sieht die CSU-Frak­tion die ambu­lante medi­zinis­che Ver­sorgung, ins­beson­dere am Woch­enende und an Feierta­gen, in Gefahr. Sie fordert den Bund deshalb auf, zeit­nah eine geset­zliche Son­der­regelung zu tre­f­fen, die es auch den nicht niederge­lasse­nen Ärzten rechtssich­er erlaubt, weit­er­hin Bere­itschafts­di­en­ste zu übernehmen. Nur so kann die ambu­lante Ver­sorgung der Patien­ten auch außer­halb der reg­ulären Prax­isöff­nungszeit­en sichergestellt werden.

Dazu der gesund­heit­spoli­tis­che Sprech­er der CSU-Frak­tion Bern­hard Seidenath:

Mit dem Urteil des Bun­dessozial­gerichts dro­ht der ärztliche Bere­itschafts­di­enst in Bay­ern selb­st zum Not­fall zu wer­den. Die soge­nan­nten Poolärzte ent­las­ten die niederge­lasse­nen Ärzte immens und leis­ten einen wichti­gen Beitrag zur funk­tion­ieren­den Ver­sorgungsstruk­tur. Es muss uns also weit­er­hin gelin­gen, den Bere­itschafts­di­enst auf möglichst viele Schul­tern zu verteilen. Denn ohne die Mitwirkung von Nicht-Ver­tragsärzten der Kassenärztlichen Vere­ini­gung, wie etwa Klinikärzten, dro­ht dem flächen­deck­enden Bere­itschafts­di­enst das Aus!“
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