Soforthilfeprogramm Corona
Bayern verzahnt sein bayerisches Programm „Soforthilfe Corona“ noch enger mit dem entsprechenden Bundesprogramm. Bereits in der vergangenen Woche hat die Bayerische Staatsregierung mit Kabinettsbeschluss vom 31. März 2020 die Antragsvoraussetzungen des bayerischen Programms mit Blick auf die Definition des Liquiditätsengpasses gelockert. Damit wurden die Antragsvoraussetzungen des bayerischen Programms mit dem Bundesprogramm in Einklang gebracht. Des Weiteren ermöglicht die Verzahnung der beiden Programme höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.