Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst – Übertragung auf Beamtenbereich geplant

Foto: Andrey Popov - iStock-Photo

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Der Tar­i­fab­schluss für den öffentlichen Dienst in Bay­ern ste­ht: Rück­wirk­end zum 1. Jan­u­ar 2019 und ab 2020 ist eine lin­eare Erhöhung der Ent­gelte um jew­eils 3,2 Prozent geplant, ab 1. Jan­u­ar 2021 um weit­ere 1,4 Prozent. Das Ergeb­nis soll auf Beamte, Richter und Ver­sorgungsempfänger des Freis­taates Bay­ern über­tra­gen wer­den. „Damit sich­ern wir die Spitzen­stel­lung Bay­erns bei der Besol­dung und lassen unsere Beamten an der all­ge­meinen Einkom­mensen­twick­lung teil­haben“, freut sich Wolf­gang Fack­ler, Vor­sitzen­der des Auss­chuss­es für Fra­gen des öffentlichen Dien­stes. Der erforder­liche Geset­zen­twurf der Staat­sregierung soll schnell­st­möglich im Bay­erischen Land­tag ver­ab­schiedet werden.

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