Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst – Übertragung auf Beamtenbereich geplant
Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in Bayern steht: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 und ab 2020 ist eine lineare Erhöhung der Entgelte um jeweils 3,2 Prozent geplant, ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent. Das Ergebnis soll auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern übertragen werden. „Damit sichern wir die Spitzenstellung Bayerns bei der Besoldung und lassen unsere Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben“, freut sich Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. Der erforderliche Gesetzentwurf der Staatsregierung soll schnellstmöglich im Bayerischen Landtag verabschiedet werden.