Verkauf der GBW-Anteile war unausweichlich

Foto: Eleana Hegerich

Es bleibt dabei: Der Verkauf der GBW-Anteile war unauswe­ich­lich. Die EU hat dem Freis­taat fak­tisch ver­boten, die GBW dem Freis­taat zu über­tra­gen oder zu verkaufen.“ Zu diesem Ergeb­nis kam diese Woche Ernst Wei­den­busch, Mit­glied im Unter­suchungsauss­chuss GBW, nach der Zeu­genein­ver­nahme. Alles andere sei „Wahlkampfge­plänkel, für das es kein­er­lei Anhalt­spunk­te gibt.“

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