Windkraftanlagen und 10 H: CSU-Fraktion schafft durch Änderung der Bauordnung Rechtssicherheit
20 Windkraftanlagen, die bereits vor Inkrafttreten der 10 H‑Regel im Herbst 2014 genehmigt oder genehmigungsfähig waren, aber mittlerweile mit einem anderen Anlagetyp in Betrieb gegangen sind, können künftig weiterbetrieben werden. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung sorgt die CSU-Fraktion für Rechtssicherheit. Nicht von dieser Regelung umfasst sind Anlagen, die vor 2014 lediglich geplant, aber noch gar nicht oder nicht vollständig errichtet sind. Diese können jedoch ein Bauleitverfahren durchlaufen. Dazu Alexander König, stellvertretender CSU-Fraktionsvorsitzender: „Wir können rückwirkend nur die Anlagen privilegieren, bei denen ein berechtigtes schutzwürdiges Interesse der Bauherren vorliegt, weil diese auf die Rechtmäßigkeit vertrauen konnten.“