Zahl der Woche: 45.000
Ehrenamtliche, die bereit sind, in Vereinen Verantwortung zu übernehmen, sind wichtiger denn je, denn sie vermitteln Werte und Tugenden, die für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Deshalb will die Bayerische Staatsregierung bei gemeinnützigen Vereinen unnötige bürokratische und finanzielle Belastungen abbauen. Bayern fordert, die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen und mildtätigen Körperschaften von derzeit 35.000 auf 45.000 Euro anzuheben. Zu den Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb eines Vereins gehören beispielsweise Einnahmen aus Flohmärkten, Basaren oder Werbeaktivitäten.