Zahl der Woche: 45.000

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Ehre­namtliche, die bere­it sind, in Vere­inen Ver­ant­wor­tung zu übernehmen, sind wichtiger denn je, denn sie ver­mit­teln Werte und Tugen­den, die für unsere Gesellschaft von zen­traler Bedeu­tung sind. Deshalb will die Bay­erische Staat­sregierung bei gemein­nützi­gen Vere­inen unnötige bürokratis­che und finanzielle Belas­tun­gen abbauen. Bay­ern fordert, die Besteuerungs­gren­ze für wirtschaftliche Geschäfts­be­triebe von gemein­nützi­gen und mildtäti­gen Kör­per­schaften von derzeit 35.000 auf 45.000 Euro anzuheben. Zu den Ein­nah­men aus wirtschaftlichem Geschäfts­be­trieb eines Vere­ins gehören beispiel­sweise Ein­nah­men aus Flohmärk­ten, Basaren oder Werbeaktivitäten.

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